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Audio-CDs dürfen für Privatgebrauch kopiert werden
Debatte um Urheberrecht bei CD-Kopien und MP3-Dateien

Hannover, 24. Februar 2000 - Entgegen immer wiederkehrenden Behauptungen ist es erlaubt, geliehene Audio-CDs für den privaten Gebrauch zu kopieren. Wo aber der ‘private Gebrauch’ endet und ob man sich MP3-Musik aus dem Internet laden darf, wird von Urheberrechts-Experten und Musikindustrie unterschiedlich beurteilt, schreibt das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 5/00.

"Der Download von Musikdateien aus dem Netz zur rein privaten Nutzung ist legal", meint der Urheberrechtsexperte Professor Dr. Dietrich Harke in einem Beitrag für c't. Für bestimmte private Kopiervorgänge erteile der Gesetzgeber eine vergütungsfreie gesetzliche Lizenz. Im Gegenzug müssen Hersteller und Importeure eine auf Geräte und leere Tonträger erhobene Abgabe zahlen. Bei Musik müssen die Vorlagen seiner Auffassung nach nicht einmal urheberrechtlich korrekt lizenziert sein, wie das bei Software der Fall ist.

Der Rechtsexperte der Internationalen Föderation der Phonographischen Industrie Dr. Thorsten Braun, ist da völlig anderer Meinung: "Was illegal angeboten wird, kann nicht rechtmäßig kopiert werden, selbst wenn die Kopie für den privaten Gebrauch bestimmt ist." Das gelte für MP3-Dateien und auch für CD-Raubkopien. Da es sich beim Speichern um Vervielfältigen handele, mache sich strafbar, wer illegal zum Download angebotene Musikdateien auf seiner Festplatte speichert.

Auch beim Verschenken von kopierten CDs scheiden sich die Geister. Nach der liberalen Position kann man die Kopien verschenken, sofern eine persönliche Beziehung zu den beschenkten Personen besteht. Im Gegensatz dazu vertritt die IFPI die Auffassung, dass im Fall des Schenkens die Kopie nicht für den privaten eigenen Gebrauch produziert wird, sondern für den Gebrauch durch einen anderen.

Digitale Kopien stellen die Musikindustrie vor ein großes Problem, da die derzeitige Gesetzeslage noch aus Zeiten verlustbehafteter Tonbandkopien stammt. Wie das Computermagazin c't betont, sollte die Rechtslage dringend geklärt werden, da die Unklarheit zu Lasten der Anwender geht. Erst wenn einschlägige Gerichtsurteile gesprochen sein werden, wird die herrschende Rechtsunsicherheit ein Ende haben.