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Das Ende der Personenfotografie?
DSGVO-Tipps für Fotografen

Hannover, 25. Juni 2018 – Die neue Datenschutzgrundverordnung hat bei Fotografen viel Unsicherheit gestiftet. Bedeutet sie das Ende der Personenfotografie? Die aktuelle c’t-Fotografie 04/2018 sagt klar „Nein!“ und liefert Tipps, damit der Spaß an der Fotografie erhalten bleibt.

Das Anfertigen von Personenfotos ist gleichzeitig auch eine Datenverarbeitung im Sinne der DSGVO. Sind deshalb private Fotos auf Facebook ab jetzt ein Problem? Wann muss ich von wem eine Genehmigung einholen? Was ist, wenn ich Bilder kommerziell nutzen will, auf denen Personen erkennbar sind? Der Rechtsanwalt und c’t-Fotografie-Autor Nicolas Maekeler gibt zunächst einmal Entwarnung: „Die DSGVO ist nämlich nicht anwendbar bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Ausübung ausschließlich persönlicher und familiärer Tätigkeiten.“ Somit unterliegt das privat bei Facebook gepostete Foto einer Person nicht den neuen europäischen Datenschutzvorschriften.

Anders sieht es allerdings bei der kommerziellen Personenfotografie aus. „Hier besteht leider Rechtsunsicherheit“, erklärt Maekeler. Es ist etwa völlig unklar, ob das Kunsturhebergesetz, was bislang die Veröffentlichung von Personenfotos geregelt hat, neben der DSGVO überhaupt noch anwendbar ist. Auf Rechtsprechung kann nur eingeschränkt zurückgegriffen werden, der Gesetzgeber hat es versäumt, Klarheit zu schaffen, und auch die Datenschutzbehörden sind sich noch uneinig.

„Bis Rechtssicherheit besteht, darf dennoch weiter fotografiert werden“, betont Maekeler, „und zwar oft sogar ohne eine schriftliche Einwilligungserklärung jedes Betroffenen.“ Denn auch im Bereich der Fotografie ist die Einwilligung nur eine von sechs möglichen Grundlagen zur Datenverarbeitung. So kann man sich z.B. auf „berechtigte Interessen“ berufen, wenn eine angemessene Beziehung zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen besteht, beispielsweise bei Firmenfeiern, Hochzeiten oder Sportveranstaltungen. Weil eine Einwilligung frei widerruflich ist, sollte darauf nur zurückgegriffen werden, wenn man sich auf keine andere Rechtsgrundlage berufen kann, rät der Anwalt.

Die neue c’t Fotografie beschäftigt sich darüber hinaus mit der Nutzung von natürlichem Licht für Portraits, erklärt, wie man Essen appetitlich in Szene setzt und nimmt die neue Version des Bildbearbeitungsprogramms GIMP unter die Lupe. Die c’t Fotografie 04/2018 ist im Zeitschriftenhandel oder online im heise shop für 10,90 Euro erhältlich.

Hinweis für Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen den Artikel kostenfrei zur Rezension zur Verfügung.