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c’t Kaufberatung:
Alles orten mit GPS-Trackern

Hannover, 2. März 2018 – GPS-Tracker helfen, den verloren gegangenen Hund zu finden, und geben Sicherheit, dass Auto und Fahrrad noch am richtigen Platz stehen. Die aktuelle Ausgabe 6/18 des Computermagazins c’t hilft bei der Auswahl des passenden GPS-Trackers, erklärt aber auch, wann ihr Einsatz unliebsame juristischen Folgen haben kann.

GPS-Tracker sind unscheinbare Schächtelchen, die einen Satelliten-Signalempfänger und ein Mobilfunkmodem kombinieren. Sie bestimmen ihren Standort anhand von Navigationssatelliten und melden diesen per Funk an den Eigner. So lässt sich leicht alles wiederfinden, was abhandenkommen kann, egal ob Portemonnaie, Fahrrad, Katze oder Kind.

Allerdings sind dem Einsatz solcher Tracker rechtliche Grenzen gesetzt, warnt c’t-Redakteur Dusan Zivadinovic. „Sobald Tracker Standorte von natürlichen Personen erfassen, braucht man deren Einverständnis.“ In der c’t sind alle rechtlichen Fallstricke erläutert, über die man bei der Nutzung eines GPS-Trackers stolpern kann.

Alle getesteten Tracker setzen eine SIM-Karte voraus. Zivadinovic empfiehlt, diese selbst zu beschaffen. „Damit fährt man oft günstiger als mit denen der Hersteller“, so der c’t-Redakteur. „Im Tarif sollte je nach Tracker entweder eine SMS-Pauschale oder ausreichend Datenvolumen enthalten sein.“ Außerdem sollte man bei Trackern vor allem auf die Eingangsempfindlichkeit für Navigationssignale achten. „Je höher die ist, desto besser ist die Positionsbestimmung bei schlechten Empfangslagen.“

Darüber hinaus finden sich im Heft Tipps zur Auswahl von GPS-Trackern für unterschiedliche Anwendungen: So sollte der Tracker fürs Fahrrad spritzwassergeschützt sein und der fürs Auto zumindest staubdicht. Tracker für Hunde, Katzen oder Schafe sollten in erster Linie leicht und klein sein, damit das Tier sie auch akzeptiert.

Als problematisch empfindet Zivadinovic die Tatsache, dass man sich für die Steuerung der Tracker meist per Smartphone-App in der Cloud des Anbieters anmelden muss – wo dann auch die Positionsdaten gespeichert werden. „Untersteht die Cloud EU-Datenschutzgesetzen, mag das noch akzeptabel sein.“ Ein wenig Fleiß und Know-how vorausgesetzt, kann man jedoch sich zum Schutz der eigenen Daten einen privaten Server einrichten. Auch hierfür liefert die c’t eine Anleitung.

Hinweis für Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen die Titelstrecke zur Rezension kostenfrei zur Verfügung.