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Airbags sammeln Unfalldaten
Hannover, 15. Oktober 2018 – Um Leben retten zu können, müssen Airbag-Steuergeräte Bewegungsdaten des Fahrzeugs in Echtzeit erfassen. Werden sie bei einem Unfall gespeichert, lassen sich daraus sensible Crash-Daten extrahieren. Das ist nicht immer im Sinne des Halters oder des Herstellers, zumal die Daten nicht manipulationssicher gespeichert sind, schreibt das Computermagazin c’t in der aktuellen Ausgabe 22/18.
Ein Airbag-Steuergerät analysiert die Bewegungsdaten des Fahrzeugs und zündet im Ernstfall die lebensrettenden Rückhaltesysteme. Dabei protokolliert das Gerät ganz nebenbei auch den gesamten Unfallablauf – vor allem die Daten zur Längs- und Querbeschleunigung. Während in den USA der Gesetzgeber genau vorschreibt, welche Daten Hersteller speichern müssen, können in Europa die Autobauer darüber selbst entscheiden. Dabei sind die in den Airbag-Steuergeräten gespeicherten Daten in der Unfallrekonstruktion vor Gericht von großem Interesse, wie der vereidigte Gutachter Dr. Ingo Holtkötter im Interview gegenüber c’t berichtet.
Um herauszufinden, welche Unfalldaten in deutschen Fahrzeugen tatsächlich gespeichert werden und inwieweit sich diese auslesen und auswerten lassen, hat die c’t-Redaktion exemplarisch vier Airbag-Steuergeräte untersucht, die allesamt aus Unfallfahrzeugen stammen und auf eBay erhältlich waren.
„Aus dem Mercedes-Steuergerät ließen sich sämtliche Daten auslesen, die konform zu den US-Vorgaben sind: sowohl Messwerte über den eigentlichen Unfall als auch Pre-Crash-Daten“, erklärt c’t-Redakteur Sven Hansen. Der Gutachter Dr. Holtkötter konnte mit diesen Daten den Unfallhergang genau rekonstruieren. „Bei unseren Untersuchungen fiel zudem auf, dass die Daten nicht unbedingt manipulationssicher gespeichert sind. Beim Mercedes-Airbag-Steuergerät liegen sie im internen Daten-Flash des Mikrocontrollers. Der Zugriff auf dessen internen Flash-Speicher ist nicht eingeschränkt und über Testpads jederzeit möglich“, sagt Hansen. „Hier sollte es eindeutige Regeln geben, welche Daten in den Steuergeräten liegen dürfen und was mit derartigen Daten gemacht werden darf beziehungsweise wer Zugriff darauf erhält.“
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