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Aufs Kleingedruckte geschaut
Geräteversicherungen für Smartphones und Tablets unter der Lupe

Hannover, 22. Januar 2018 – Wer zu seinem neuen Smartphone oder Tablet eine Geräteversicherung hinzubuchen möchte, sollte sich vorher gut informieren. Das rät die Computerzeitschrift c’t in der aktuellen Ausgabe 3/18. In vielen Verträgen lauern gerade im Kleingedruckten die Fallen und man kommt im Schadensfall sogar noch schlechter weg, als ohne eine Versicherung.

Bevor eine solche Geräteversicherung abgeschlossen wird, sollte man sich genau überlegen, ob diese nötig ist, „Eine Versicherung ist nur dann zu empfehlen, wenn der Verlust dieses Smartphones eine echte Katastrophe wäre“, so c’t-Redakteur Urs Mansmann. Denn diese Versicherungen haben auch ihren Preis und der ist gar nicht mal so günstig. „Bei den einfachen Versicherungen ist oft Diebstahl nicht mit drin“ erklärt Mansmann, dieser Schutz muss nochmal extra abgeschlossen und bezahlt werden.

Auch die Versicherungsleistungen sind von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich. Geht das Smartphone kaputt, bedeutet das nicht zwangsläufig, dass man Geld für eine Reparatur oder ein neues Gerät bekommt. Die Versicherungen haften nämlich nicht immer. Dafür lohnt sich ein Blick in die AGBs. „Viele Versicherungen zahlen kein Geld aus, sondern nehmen das Handy und tauschen das aus“ erklärt der c’t-Redakteur weiter. Dabei kann es sogar sein, dass man eventuell nicht das gleiche Handymodell wieder bekommt, sondern nur ein anderes mit vergleichbarem Leistungsumfang.

Ebenfalls sollte man darauf achten, welche Nachweise bei einem Schaden zu erbringen sind. Oft erhält man auch nur einen sogenannten Neukaufzuschuss. Dabei handelt es sich nicht um einen echten Geldersatz, sondern man muss nachweisen, dass man sich ein neues Handy gekauft hat.

Die aktuelle Ausgabe der c’t gibt einen Marktüberblick und nennt unter anderem Laufzeiten, Leistungsspektrum und Kosten verschiedener Versicherer.


Hinweis für Redaktionen: Gerne stellen wir Ihnen die Titelstrecke zur Rezension kostenfrei zur Verfügung.