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Crash the Dash
Auto-Dashcams versagen im Härtetest

Hannover, 14. September 2018 – Nach einem aktuellen BGH-Urteil dürfen Dashcam-Aufnahmen vor Gericht zur Klärung der Schuld bei Unfällen genutzt werden. Jetzt fluten die Dashcam-Hersteller den Markt mit angeblich BGH-konformen Fahrzeug-Kameras. Die aktuelle Ausgabe des Computermagazins c’t 20/18 hat in Kooperation mit dem ADAC neun Modelle auf Herz und Nieren getestet und festgestellt, dass sie selten datenschutzkonform und zuverlässig arbeiten.

Eine Dashcam, vom Profi eingebaut und mit optimierten Videoeinstellungen eingerichtet, könnte bei einem Unfall tatsächlich helfen, Beweise zu sichern. Doch in der Praxis zeigte sich, dass dies nur selten geschieht. „Die Kameras, die erwartungsgemäß auf kritische Situationen reagierten, lieferten unbefriedigende Videos“, erklärt c’t-Redakteur Ulrich Hilgefort. „Kameras, die dagegen eine gute Videoqualität bewiesen haben, versagten bei der Unfallerkennung.“ Obendrein sind die Kameras aufgrund des fast durchweg nach vorne ausgerichteten überwachten Blickwinkels für etliche Unfallszenarien blind.

Deutlichster Schwachpunkt ist laut Hilgefort die Event-Erkennung, die auch bei den aufwendigen Crash-Tests im ADAC-Technikzentrum in Landsberg am Lech geprüft wurde: „Die Funktion, die einen Unfall, ein schnelles Ausweichen oder eine Notbremsung erkennen soll, versagte im Test zu oft – und das sogar bei gefährlichen Manövern oder bei Aufprall-Situationen. Und relevante Aufnahmen wurden nicht mit einem Löschschutz gesichert.“ Im Ergebnis schafften es daher mehrere Dashcams nicht, die Crash-Situation zu dokumentieren. Als nicht gerade beruhigend erwies sich auch, dass die Halterungen der meisten Kameras im entscheidenden Augenblick versagten und eine Dashcam sogar frei durchs Fahrzeug flog.

Am Ende der Testserie – sowohl im c’t-Labor als auch beim ADAC – war klar, dass die meisten Dashcams schon wegen der mangelhaften Halterung bei schweren Unfällen eher dazu neigen, zum Sicherheitsrisiko zu werden, als dass sie verlässlich zur Klärung des Unfallhergangs dienen könnten. „Uns bleibt nur, von den Herstellern vernünftig konzipierte, gesetzeskonforme und verlässlich arbeitende Kameras zu fordern“, fasst Hilgefort das ernüchternde Resultat zusammen.

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