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"Anonymität im Internet ist kein Grundrecht"
c't-Interview mit Bundesinnenminister Otto Schily

Hannover, 8. September 2000 - Bundesinnenminister Otto Schily hat sich für einen Zwang zur Identifizierung der Nutzer bestimmter Internet-Dienste ausgesprochen. Anonymität im Internet sei nicht die Voraussetzung für die Ausübung des Grundrechts der freien Meinungsäußerung, so Schily im Interview mit dem Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 19/2000.

Das Recht auf anonyme Nutzung von Telediensten ziele auf den Schutz der Privatsphäre, damit durch Protokollierungen keine vollständigen Nutzerprofile entstünden. Dies dürfe allerdings nicht so weit gehen, dass inkognito strafbare Inhalte in das Internet gestellt, Hackerangriffe verübt oder Viren verbreitet würden. "Hier sind die Diensteanbieter gefordert, durch den rechtlich möglichen Zwang zur Identifikation eines Nutzers bei der Nutzung bestimmter Dienste - etwa Einstellen von Dateien auf Web-Servern - mitzuhelfen, illegale Internet-Aktivitäten zu verhindern," erklärte der Bundesinnenminister.

Das Internet mache es laut Schily politisch Interessierten leichter, sich zu informieren, sich zu organisieren und sich in die politische Diskussion einzubringen. Von diesen Möglichkeiten werde auch rege Gebrauch gemacht. Kein akzeptables Mittel der politischen Meinungsäußerung sei hingegen das Lahmlegen von Internet-Kommunikationsverbindungen. Schily betrachtet derartige Störversuche als Straftatbestand und nicht als akzeptables Mittel zur politischen Meinungsäußerung, auf das das Demonstrationsrecht anzuwenden sei.

Besondere Verantwortung tragen nach Schilys Meinung die Diensteanbieter, die einerseits für die Sicherheit der eigenen Systeme sorgen müssten und andererseits ihren Kunden Empfehlungen für geeignete Schutzmaßnahmen geben sollten. Grundsätzlich, meinte Schily, seien alle Internet-User aufgefordert, so genannte Grundschutzmaßnahmen zu treffen. Dazu gehöre die richtige Konfiguration von Internet-Software ebenso wie der Einsatz spezieller Sicherheitsprodukte.