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Das eigene Funknetz mit anderen teilen
Geteiltes WLAN ohne Risiko

Hannover, 5. März 2015 – In Deutschland sorgt eine spezielle Rechtslage dafür, dass man als WLAN-Betreiber belangt werden kann, wenn jemand anderes den Internetzugang für illegale Aktivitäten nutzt. Das hauseigene WLAN sollte man deshalb nicht ohne Sicherheitsvorkehrungen mit fremden Anwendern teilen, rät die aktuelle Ausgabe des Computermagazins c’t 7/15.

Wenn andere Nutzer über den eigenen WLAN-Anschluss Urheberrechtsverletzungen begehen, kann es sein, dass man über die sogenannte Störerhaftung als Anschlussinhaber dafür geradestehen muss. Sollte jemand das WLAN für strafrechtlich relevante Aktionen verwenden, steht im Zweifel die Polizei in der Tür und verdächtigt erst einmal den Anschlussinhaber, die Straftat begangen zu haben, was unangenehme Konsequenzen zur Folge haben kann.

Für Freunde, denen man vertraut, kann man bei vielen Routern ein Gäste-WLAN einrichten. „Wenigstens ab und zu sollte man das Passwort ändern, damit es nicht unerwünscht weitergereicht wird“, rät c’t-Redakteur Urs Mansmann.

Es ist auch möglich, Teil eines Freifunkprojekts zu werden: Dabei schließt man sich einer Gruppe an, die sich für freies WLAN einsetzt, freie Kapazitäten des eigenen WLAN können dann von jedem in der Nähe genutzt werden. Ganz ohne Probleme ist das aber nicht. „Die Rechtslage für Freifunker hat sich in Deutschland durch einzelne Gerichtsurteile zwar verbessert, eine aktuell geplante Gesetzesänderung macht das aber wieder zunichte“, erklärt c’t-Experte Urs Mansmann. „Es droht doch wieder Störerhaftung.“

Kleinunternehmer, Hotels oder Friseurläden können sich auch an einen kostenpflichtigen Dienstleister wenden, wenn sie ihren Kunden WLAN zur Verfügung stellen wollen. Die Anbieter kümmern sich sowohl um die Technik als auch um die juristischen Fragen.

Hinweis für Hörfunkredaktionen:

Radio-O-Töne von c‘t-Redakteur Holger Bleich stehen ab Freitag für registrierte Hörfunkredakteure als MP3 unter www.radio.ct.de zum Download bereit.