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Elektroschrott: Mehr Pflichten für die Hersteller
iX über den neuen Rechtsrahmen für die Altgeräteentsorgung

Hannover, 7. April 2005 - Kostenlose Geräterückgabe für Verbraucher, mehr Wiederverwertung von Elektroschrott und die Reduzierung von gefährlichen Stoffen: Seit dem 24. März gilt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Für die Hersteller bedeuten die neuen Vorgaben letztlich ein Umdenken bei der Kostenkalkulation. Denn sie müssen künftig von der Registrierung und genauen Kennzeichnung über die Bereitstellung von Sammelbehältern bis hin zur Wiederverwertung eine Vielzahl von Regelungen beachten, so das IT-Profimagazin iX in der aktuellen Ausgabe 5/05.

Das wichtigste Datum aus Verbrauchersicht ist der 24. 3. 2006: Dann können Endkunden ihren Elektroschrott kostenfrei bei ihren Kommunen entsorgen. Die Hersteller müssen schon vor diesem Zeitpunkt ihre Geräte aus den Bereichen Unterhaltungselektronik, Informations- und Telekommunikationstechnik sowie Überwachungs- und Kontrolltechnik vor der Auslieferung beim Umweltbundesamt registrieren. Das schreibt das "Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten", kurz ElektroG, vor. Dabei müssen Hersteller nicht nur Marke, Unternehmensnamen und den Ort der Niederlassung angeben, sondern auch eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der durch die Entsorgung anfallenden Kosten nachweisen. Und zwar für alle Geräte, die nach dem 13. 8. 2005 an Endverbraucher verkauft werden.

Die Kosten für Entsorgung und Wiederverwertung werden zukünftig den Herstellern auferlegt. Sie müssen Sammelbehälter bei den Kommunen bereitstellen und die Altgeräte dort abholen, um sie dann wiederzuverwerten und zu entsorgen. Diesbezüglich gibt es genaue Vorgaben seitens des Gesetzgebers. So muss beispielsweise bei Geräten der Informations- und Telekommunikationstechnik der Anteil der Verwertung mindestens 75 Prozent des Durchschnittsgewichts der Geräte betragen. Auch Elektroschrott, der vor dem Stichtag 13. August 2005 in den Verkehr gebracht wurde, ist von den Herstellern zu entsorgen. Darüber hinaus regelt das ElektroG die Beschränkung gefährlicher Stoffe in Elektrogeräten. Ab dem 1. Juli 2006 dürfen keine Produkte mehr auf den Markt gebracht werden, die mehr als 0,1 Prozent ihres Gesamtgewichts an den gesundheitsschädlichen Schwermetallen Quecksilber, Blei oder Chrom IV enthalten.

"Vermutlich werden die Hersteller die anfallenden Kosten in Form eines höheren Produktpreises an den Endkunden weitergeben. Es bleibt nur die Hoffnung, dass sie aufgrund der Auflagen die Lebensdauer von Elektrogeräten verlängern", sagt iX-Redakteurin Ute Roos. (ur)