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Netzbetreibern droht Kostenlawine
TK-Überwachungsverordnung und die Folgen

Hannover, 22. Mai 1998 - Die gesetzliche Verpflichtung zum Bereithalten von Abhörtechnik wird die Telekommunikation in Deutschland verteuern und die wirtschaftliche Existenz kleiner Dienstleister bedrohen. Das ergibt sich nach einem Bericht des Computermagazins c't aus dem Entwurf einer Verordnung, die dem Bundeskabinett demnächst vorgelegt werden soll.

Mit der Telekommunikations-Überwachungs-Verordnung (TKÜV) will die Bundesregierung regeln, wie die im Telekommunikationsgesetz festgelegte Pflicht zur Mitwirkung bei Überwachungsmaßnahmen in die Praxis umzusetzen ist. Danach müssen die Betreiber von Anlagen auf eigene Kosten Abhörtechnik für staatliche Stellen installieren.

Nach dem derzeitigen Entwurf der Verordnung blieben weder lokale Internet-Service-Provider noch hobbymäßig betriebene Mailboxen von den Überwachungsauflagen verschont. Auch firmeninterne Netze müßten mit Abhörschnittstellen für Vater Staat versehen werden, sofern sie von Dritten betrieben werden (Outsourcing) oder mehr als 10 Prozent ihrer Endeinrichtungen von Dritten genutzt werden.

Die Investitionen in die Überwachungstechnik sind erheblich und dürften für private Initiativen und auch für viele kleinere Betriebe das wirtschaftliche Aus bedeuten. c't schätzt die anfänglichen Kosten auf mindestens 15.000 Mark; zusammen mit Betriebs- und Personalkosten könnten jedes Jahr sogar sechsstellige Beträge zusammenkommen.

Das Telekommunikationsgesetz soll eigentlich "durch Regulierung ... den Wettbewerb ... fördern". Falls jedoch das Bundeskabinett den derzeit vorliegenden Entwurf der TKÜV verabschiedet, wären die Auswirkungen auf die Mailboxszene und die junge deutsche Internet-Infrastruktur dramatisch. Eine absehbare Folge wäre die zunehmende Zentralisierung von Internetzugängen bei großen Anbietern, was dem Wettbewerbs- gedanken völlig widerspräche.