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Online vergleichen und Kleingedrucktes lesen
c't testet Versicherungen und Vergleichsangebote im Netz

Hannover, 20. September 2001 - Elf Online-Versicherer und zwölf Versicherungsvergleichs-Angebote im Internet testete das Computermagazin c't. In der aktuellen Ausgabe 20/2001 kommt die Zeitschrift zu dem Ergebnis, dass man um das Lesen des Kleingedruckten auch beim Online-Abschluss nicht herumkommt.

Mehrere Tausend Mark jährlich gibt ein Durchschnittsbürger für Versicherungen aus. Der gesamte Markt ist 24 Milliarden Mark schwer. Nach Online-Banking, -Brokerage und -Finanzierung kommt nun die Online-Versicherung. Lag der Anteil tatsächlich eingeleiteter Online-Abschlüsse letztes Jahr bei 0,2 Prozent, so rechnen die Online-Versicherer bis 2004 mit bis zu 8,5 Prozent des Privatkundengeschäfts per Internet.

Grundsätzlich rät c't, sich bei Versicherungen umfassend zu informieren. Zuerst sollte man Beratungs-Sites aufsuchen, die auch Checklisten zum Beurteilen von Versicherungen bereitstellen. Versicherungen zeichnen sich durch eine Fülle von kleinen Klauseln aus, die sich dem direkten Vergleich entziehen. So ist eine niedrige Prämie nicht das einzige Kriterium. Eine Hausratversicherung, die Fahrrad oder Glas einschließt, ist womöglich teurer, aber auch besser.

Online-Versicherer - gleich ob etablierte Versicherer mit Internetauftritt oder reine Online-Anbieter - bewerben auch im Internet nur ihre eigene Produktpalette, wenn auch teilweise mit hohen Rabatten. Versicherungsvergleicher, so genannte Marktplätze, leisten da mehr. Software nimmt einem größtenteils die Arbeit beim Vergleich der unübersichtlichen Tarifdaten ab. Es empfiehlt sich in jedem Fall, mehrere Versicherungsvergleicher zu konsultieren. Auch Vergleicher sind nicht unfehlbar, wie der c't-Test zeigte. Dennoch ergibt sich in der Regel eine Spitzengruppe, deren Angebote man auf Details und Kleingedrucktes überprüfen kann.

Hat man vorschnell per Mausklick einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, gilt genau wie offline eine Widerspruchsfrist von 14 Tagen. Der Vertrag kommt erst zu Stande, wenn alle Teilnehmer die notwendigen Papiere ausgetauscht haben und diese Frist verstrichen ist. (ae)