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Schwarze Schafe unter Internet-Händlern
c't: Mangelnder Datenschutz beim Online-Shoppen

Hannover, 22. Juli 2005 - Immer mehr Online-Shops prüfen die Kreditwürdigkeit ihrer Kunden - unbemerkt und in Sekundenschnelle. Ist der Käufer als unzuverlässig bekannt, bestehen viele Betreiber auf Vorkasse. Mit dem Datenschutz nehmen es die schwarzen Schafe unter den Händlern dabei häufig nicht so genau, schreibt das Computermagazin c't in der aktuellen Ausgabe 16/05.

Das Geschlecht liefert schon den ersten Hinweis. Da Frauen für gleiche Arbeit oft schlechter bezahlt werden als Männer, verfügen sie statistisch gesehen über weniger Einkommen. Wer in Wohngebieten mit einem durchschnittlich niedrigen Einkommen oder einem hohen Ausländeranteil wohnt, fällt in die gleiche Kategorie. Für Online-Händler bedeutet das, diese Kunden erhalten einen niedrigen Score. Mit dem Score wollen sie die Zahlungsfähigkeit einzelner Menschen klassifizieren.

Persönliche Angaben über nicht gezahlte Rechnungen kommen hinzu. Vom Prinzip her sollen die Auskunfteien, die solche Informationen sammeln und zur Verfügung stellen, die Online-Händler vor Betrügern schützen. Eine Abfrage der Daten ist nach dem Gesetz gestattet, wenn ein berechtigtes interesse vorliegt, etwa der Kundenwunsch, per Rechnung zu zahlen.

Schwarze Schafe in der Branche setzen sich über die Datenschutzbestimmungen aber hinweg. Sie pflegen zum Teil gemeinsame illegale Datenbanken, in denen sie etwa auch vermerken, ob ein Kunde legal von seinem Rückgaberecht Gebrauch gemacht hat. Nach dem Gesetz sind Negativeinträge dieser Art nicht erlaubt. Sie führen aber dazu, dass der Kunde nur noch eingeschränkt im Internet einkaufen kann, denn bei einer Bestellung werden die Datenbanken automatisch und heimlich im Hintergrund befragt. "Da überhaupt keine Kontrolle stattfindet, ist auch die Versuchung für den Shop-Betreiber groß, nervige Kunden mit illegalen Negativ-Einträgen abzustrafen", erläutert c't-Redakteur Urs Mansmann.

Wer davon betroffen ist, kann etwa nur per Nachnahme oder Vorkasse zahlen, manche Online-Händler schließen diese Kunden gleich ganz aus dem Geschäft aus, etwa weil sie gelegentlich von ihrem Rückgaberecht in den ersten 14 Tagen Gebrauch machten. Um die Ablehnung zu verschleiern, zeigen einige Online-Shops beim Bestellversuch plötzlich nur noch Fehlerseiten an. (uma)