Presse-Informationen
c't

  1. heise group
  2. Presse-Informationen
  3. c't

c’t: Cloudabschaltung trifft immer mehr Nutzer
Wenn teure Hardware plötzlich zu Elektroschrott wird

Hannover, 26. Januar 2024 – Von der Überwachungskamera über die Smart-Home-Zentrale bis zum E-Bike: Schalten Hersteller Clouddienste ab, wird teure Hardware zu Elektroschrott. Deshalb rät Europas größtes IT- und Tech-Magazin c’t in seiner Ausgabe 3/24 allen Verbrauchern, beim Kauf eines Geräts darauf zu achten, welche Funktionen auch ohne Cloud laufen – oder es während der 14-tägigen Rückgabefrist einfach auszuprobieren.

„Die Quasi-Enteignung durch Cloudabschaltung trifft immer mehr Nutzer“, warnt c’t-Redakteur Christian Wölbert. Weil einerseits der Smart-Home-Markt boomt – ein Bereich, in dem viele Kernfunktionen der Produkte von Clouddiensten abhängen. Gleichzeitig werden weitere Produktgattungen cloudifiziert, beispielsweise E-Bikes, die sich per Smartphone-App konfigurieren und entriegeln lassen.

Werden Server eines vernetzten Gerätes vom Hersteller abgeschaltet, fallen Funktionen komplett weg, obwohl Hard- und Software für alle Aufgaben weiterhin völlig ausreichen. Was bei Smart-Home-Systemen noch funktioniert, wenn Internet und Cloud ausfallen, zeigt ein stichprobenartiger Blick der c’t -Redaktion auf 14 populäre Systeme.

„Doch wie lange ein Hersteller die Clouddienste für seine smarten Geräte betreibt, ist weitgehend Glückssache“, erklärt Wölbert. Halbwegs auf der sicheren Seite sind Kunden nur in den ersten zwei Jahren nach dem Kauf. So lange haftet der Verkäufer für die Mangelfreiheit einer Ware. Das gilt ausdrücklich auch für Clouddienste. Pech haben Kunden allerdings, wenn der Verkäufer auch der Hersteller ist und pleite geht. Dann haben sie niemanden mehr, an den sie sich wenden können.

Verbraucherschützer fordern zum Schutz der Kunden eine Art Mindesthaltbarkeitsdatum für cloudgestützte Geräte, bis zu dem Händler die komplette Funktionstüchtigkeit gewährleisten müssen. Ein Sicherungsschein, ähnlich dem im Reiserecht, könnte zudem eine Rückerstattung des Preises im Falle einer Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz garantieren.

Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gerne die komplette Artikelstrecke zur Rezension.