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Das Volk soll gezählt werden, aber keiner weiß wie
Kopfzerbrechen um den nächsten Zensus

Hannover, 10. September 1999 - Obwohl die letzte Volkszählung schon zwölf Jahre zurückliegt und die deutsche Einigung den Bezugsrahmen einschneidend veränderte, steht noch immer kein Termin für den nächsten Zensus fest. Statistikexperten sind sich bisher nicht einig über das Zählverfahren, berichtet das Computermagazin c't in seiner aktuellen Ausgabe 19/99.

Eine Aktualisierung der demographischen Daten der Bundesrepublik ist längst überfällig. Bei der letzten Volkszählung 1987 stellte sich heraus, dass es eine Million mehr Erwerbstätige und rund eine Million weniger Wohnungen im Bundesgebiet gab als vorher angenommen. Die Zahl der in der Bundesrepublik lebenden Ausländer musste sogar um zwölf Prozent nach unten korrigiert werden.

Ursprünglich war die nächste Volkszählung im Rahmen eines EU-weiten Zensus für 2001 vorgesehen. Auf Grund deutscher Intervention kam innerhalb der EU jedoch nur eine nicht rechtsverbindliche Leitlinie zustande. Die Bundesrepublik wird für die gemeinschaftsweite Volks- und Wohnungszählung, die vom 1.1. bis 31.5.2001 stattfindet, nur schon vorhandene Daten liefern. Die Volkszählung ist auf die nächste Legislaturperiode verschoben worden.

Zur Zeit findet jährlich ein Mikrozensus bei über einem Prozent der Bevölkerung statt. Dieses Sampling setzt jedoch eine zuverlässige Auswahlgrundlage voraus. Experten halten für die Aktualisierung einen Rhythmus von zehn Jahren für das Äußerste. Fachleute sind sich einig, dass ein konventioneller Zensus mit Zählern, die von Haus zu Haus gehen, die besseren Daten liefert. Allerdings ist das nach einhelliger Meinung nach dem Debakel der letzten Volkszählung 1987 nicht durchsetzbar.

Eine Alternative stellt ein registergestützter Zensus dar, doch niemand weiß so richtig, wie das funktioniert. Derzeit entwickelt das Statistische Bundesamt Vorschläge für eine Probeerhebung mit Eindeutigkeits- und Plausibilitätsprüfungen. Die Daten dürfen nur für Vorbereitungsarbeiten genutzt werden und sind spätestens am 31. Dezember 2001 zu löschen.