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Europäische Domains jetzt registrieren
iX mit wichtigen Aspekten zu .eu-Domains

Hannover, 16. September 2004 - Die neue .eu-Domain ist eine verlockende Alternative zur .com-Domain. Vorausgesetzt, man beachtet die älteren Rechte Dritter und ist bei der Vorabanmeldung schnell genug, schreibt das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 10/04.

Mit der neuen Top-Level-Domain ".eu" können europäische Unternehmen im Internet künftig Flagge zeigen. Für die Verwaltung der neuen Domains ist das belgische Konsortium Eurid (European Registry of Internet Domain names) zuständig. Die Anmeldung einer .eu-Domain soll über nationale zugelassene Registrierstellen erfolgen. Deren Akkreditierung ist bislang noch nicht abgeschlossen. Fest steht aber bereits jetzt, dass nur Unternehmen, die ihren satzungsmäßigen Sitz, ihre Hauptverwaltung oder ihre Hauptniederlassung innerhalb der EU haben, zur Registrierung einer oder mehrerer .eu-Domains berechtigt sein sollen. Darüber hinaus dürfen auch Organisationen, die dort ihre Niederlassung, und natürliche Personen, die dort ihren Wohnsitz haben, .eu-Domains registrieren lassen.

In der ersten Phase dürfen nur Inhaber oder Lizenznehmer von registrierten nationalen und Gemeinschaftsmarken, geografischen Herkunftsangaben oder Namen öffentlicher 'Einrichtungen ihre Domain-Namen anmelden. In der zweiten Phase kann man sonstige frühere Rechte, also auch nicht eingetragene, aber rechtlich geschützte Marken und Bezeichnungen - wie bekannte Marken oder Firmenbezeichnungen - anmelden. Erst nach Ende der viermonatigen Vorabregistrierungsfrist ist die Anmeldung einer .eu-Domain für die breite Öffentlichkeit möglich. Dies wird voraussichtlich ab April 2005 der Fall sein, denn die Vorabregistrierung in der so genannten "Sunrise-Period" soll nach bisherigen Planungen im Dezember dieses Jahres starten.

Unter www.eurid.org, der Homepage der zentralen Vergabestelle, ist es möglich, sich über die neuste Entwicklung und den Beginn der Sunrise-Period zu informieren. Insbesondere Inhaber früherer Rechte und damit Vorabregistrierungsberechtigte sollten ihre Anträge frühzeitig vorbereiten und einreichen, denn es gilt "wer zuerst kommt, mahlt zuerst". Allerdings können auch Inhaber von Markenrechten durch die Registrierung ältere Rechte Dritter verletzen.

Vor Einreichung der Registrierungsanträge sei daher die Recherche nach älteren Rechten Dritter dringend empfohlen. Tipps zur Domain-Recherche finden sich unter www.dpma.de. "Da die Höhe der Registrierungsgebühren derzeit noch nicht feststeht, sei vor Anbietern kostenpflichtiger Vorregistrierungen ausdrücklich gewarnt", so iX-Redakteurin Ute Roos. (ur)