Presse-Informationen
c't

  1. heise group
  2. Presse-Informationen
  3. c't

Großfirmen profitieren von unklarer Gesetzeslage
Anforderungen und Hindernisse bei Software-Patenten

Hannover, 27. Juli 1999 - Vom gegenwärtigen Rechtsdurcheinander bei den Software-Patenten profitieren hauptsächlich große Firmen, speziell aus den USA und Japan, berichtet die Computerzeitschrift c't in ihrer aktuellen Ausgabe 16/99. Kleine Entwickler ohne eigene Rechts- oder Patentabteilungen, die auf den Wortlaut des Gesetzes vertrauen, haben das Nachsehen beim Schutz ihrer Programmideen.

Laut Patentgesetz sind Computerprogramme "als solche" keine patentierbaren Erfindungen. In der Praxis wird diese Bestimmung aber seit Jahren ausgehebelt. Konzerne wie Unisys, Microsoft und Siemens wissen, wie man eine Software- Patentanmeldung formulieren muss um das gewünschte Patent zu erhalten. In Deutschland werden Patente nämlich nur für technische Erfindungen erteilt. Das kann aber auch ein Computerprogramm sein, das technische Arbeitsabläufe verbessert.

Das Justizministerium, die dem deutschen Patentamt vorgesetzte Behörde, hat für kleine und mittelständische deutsche Firmen, die solche Deklarationstricks nicht kennen, nur ein Schulterzucken übrig: "Dass die meisten Computerprogramme patentierbar sind und patentiert werden, müsste sich eigentlich mittlerweile herumgesprochen haben", so Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin im Interview mit c't.

Im Rahmen eines Schwerpunkts zum Thema Software-Patente in der aktuellen c't 16/99 erklärt ein Patentanwalt, wie man am besten vorgeht um Patentschutz für eine eigene Software-Idee zu erlangen. Dagegen formiert sich allerdings Widerstand. So stellt die Free-Software-Bewegung das Konzept geistigen Eigentums grundsätzlich in Frage. "Hackervater" Richard M. Stallman begründet in c't, warum er Software-Patente für "pervers" und das Schreiben von Windows-Software für "Zeitverschwendung" hält.