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Gut vorbereitet machen Luftaufnahmen Freude
c’t: Mit der Drohne in den Urlaub

Hannover, 16. Juni 2023 – Bilder und Videos aus der Vogelperspektive haben ihren ganz besonderen Reiz. Wer die eigene Drohne in den Urlaub mitnehmen möchte, sollte sich im Vorfeld gut über die Vorschriften informieren. Auch eine Versicherung für die Drohne ist unabdingbar. Das schreibt Europas größtes IT- und Tech-Magazin c’t in seiner aktuellen Ausgabe 15/23.

In der EU sind die Flugvorschriften einheitlich geregelt. Demnach darf man als Privatperson Drohnen von bis zu 25 Kilogramm in einer Höhe von maximal 120 Metern über Grund steuern. Doch es gibt Ausnahmen: „Sperrgebiete wie Flughäfen und Häfen sowie Wohngrundstücke dürfen nur mit Genehmigung des Eigentümers überflogen werden, Kreuzfahrtschiffe sind generell tabu“, erklärt c’t-Redakteur Nico Jurran. Zudem müssen Drohnenpiloten auf Sichtweite fliegen und einen angemessenen Abstand zu Menschen wahren.

Für die meisten Piloten ist die Registrierung beim Luftfahrtbundesamt erforderlich. Sie ist EU-weit gültig. Ausgenommen sind Betreiber von Modellen unter 250 Gramm ohne Kamera. Wer fotografieren will, kommt also nicht ohne Registrierung aus. „Wichtig ist, sich vor Antritt über mögliche Änderungen der Regeln im Urlaubsland zu informieren“ rät Jurran. Diese können die EU-Vorschriften ergänzen. So hat Frankreich ein Flugverbot für ganz Paris ausgesprochen. Schweden wiederum verlangt, dass Luftaufnahmen erst nach Erteilung einer (kostenlosen) behördlichen Erlaubnis veröffentlicht werden.

Doch wie sieht es in Ländern außerhalb der EU aus? Die Schweiz hat die Drohnenverordnung der EU praktisch übernommen. Auch in Großbritannien ist die Nutzung recht einfach. Komplizierter ist die Lage in den USA. Dort sind zum Beispiel ab 16. September alle Drohnen mit mehr als 250 Gramm nicht nur registrierungspflichtig. Sie müssen auch eine Remote-ID zur Fernidentifizierung tragen. In manchen Ländern sollte man auf Drohnen ganz verzichten: entweder weil die Nutzung generell untersagt ist (wie in Ägypten) oder weil die gesetzlichen Vorgaben die Nutzung praktisch unmöglich machen (Dubai) oder zum Vabanque-Spiel werden lassen (Algerien).

Eine Drohnenversicherung ist in vielen Ländern vorgeschrieben und generell empfehlenswert. Dabei sollte man vor der Reise prüfen, ob das Zielland der eigenen Versicherung nicht bereits abgedeckt ist.

Für die Redaktionen: Auf Wunsch schicken wir Ihnen gern die komplette Artikelstrecke zur Rezension.