Presse-Informationen
iX

  1. heise group
  2. Presse-Informationen
  3. iX

IT-Profimagazin iX über Neuerungen im EU-Zahlungsverkehr
Stichtag 1. Februar 2014: SEPA-Umstellung drängt

Hannover, 25. Juli 2013 – Wenn ab 1. Februar 2014 das EU-weit einheitliche Verfahren für Überweisungen und Lastschriften gilt, müssen Unternehmen SEPA-ready sein. Die Umsetzung eilt, die Anforderungen sind groß. Sie reichen von der technischen Umstellung der Datenformate bis hin zum Beantragen der Gläubiger-Identifikations­nummer. Um Versäumnisse nicht mit Geschäftseinbußen zu bezahlen, rät das IT-Profimagazin iX in der aktuellen August-Ausgabe, einen SEPA-Beauftragten zu benennen.

Für Verbraucher ändert sich durch die SEPA-Einführung nicht viel. Sie können ihre Überweisungen bis zum 1. Februar 2016 weiterhin mit Bankleitzahl und Kontonummer durchführen. Die Kreditinstitute ändern Kontodaten automatisch, auch be­stehende Daueraufträge passen sie an. Das beliebte elektronische Lastschriftverfahren beim Einkaufen an der Supermarktkasse kann ebenfalls noch bis zum 1. Februar 2016 unverändert genutzt werden.

Aus Unternehmenssicht aber bringt SEPA etliche Änderungen mit sich. Ab dem Stichtag 1. Februar 2014 akzeptieren die Kreditinstitute Überweisungen und Lastschriften nicht mehr wie gewohnt im Datenträgeraustauschformat DTA; stattdessen ist das Datenformat XML Pflicht. XML-basierte Transaktionen benötigen fünf- bis zehnmal mehr Zeichen als bisher. Dadurch müssen die IT-Abteilungen mit einem deutlich größeren Speicherbedarf und einer sinkenden Performance rechnen und bei Bedarf entsprechend aufrüsten.

Neben der Einrichtung der neuen Kontodaten IBAN und BIC, für deren Anpassungen es verschiedene automatisierte Lösun­gen gibt, muss eine Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragt werden. Auch im Lastschrift-Feld „Ver­wendungszweck“ gibt es Änderungen. Hier wurden die zulässigen Zeichen von 384 auf 140 reduziert, was bei einer auto­matischen Weiterverarbeitung unbedingt zu beachten ist.

Unerlässlich ist zukünftig das Einholen eines schriftlichen Kunden-Mandats, vergleichbar mit der DTA-Einzugsermächti­gung. Leitfäden von Bitkom und anderen Organisationen geben hier hilfreiche Tipps.

Insgesamt sollte der zeitliche Aufwand für die SEPA-Umstel­lung nicht unterschätzt werden, besonders bei Unternehmen, die Lastschriften im großen Stil nutzen. Ein Verantwortlicher, der die Einführung koordiniert, sei daher eine gute Lösung, empfiehlt iX-Redakteurin Ute Roos. „Denn wenn etwas schief läuft, können Unternehmen schlimmstenfalls keine Last­schriften mehr einziehen, sprich kein Geld mehr einnehmen.“