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Neue IT-relevante Regelungen für Unternehmen
iX beleuchtet Gesetzesnovellen und -änderungen

Hannover, 15. Dezember 2004 - Nicht nur die Rücknahme und Wiederverwertung von PCs und Altgeräten werden im nächsten Jahr für die IT-Branche gesetzlich bindend, auch Neuerungen im Einkommenssteuergesetz, in der Telekommunikationsverordnung sowie im Signaturgesetz verlangen Beachtung und so manche Investition, schreibt das IT-Profimagazin iX in der aktuellen Ausgabe 1/05.

So gilt ab 1. Januar 2005 die steuerrechtliche Verpflichtung zur Abgabe von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen, Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen. Allerdings gab es hier im Vorfeld schon Verwirrung und Unmut, da die Software, die der Bund auf den Websites www.elster.de und www.elsterlohn.de kostenlos zur Verfügung stellt, nur unter Windows-Betriebssystemen läuft.

Mit dem ersten Tag des neuen Jahres endet auch die Übergangsfrist, die der Gesetzgeber im Rahmen der Telekommunikationsüberwachungsverordnung den Providern für die Schaffung der technischen Voraussetzungen zur Überwachung von E-Mails eingeräumt hatte. Ab nun hat der Diensteanbieter "am Übergabepunkt eine vollständige Kopie der Telekommunikation bereitzustellen", und zwar ohne dass der Überwachte oder sein Kommunikationspartner davon Kenntnis nehmen können.

Die Beschleunigung der Ausgabe von qualifizierten elektronischen Signaturen ist Ziel des ersten Gesetzes zur Änderung des Signaturgesetzes. In der Praxis bedeutet das, dass das Identifizierungsprocedere stark vereinfacht wird: So dürfen etwa Signaturaussteller künftig zur Identifizierung auf vorhandene Kundendaten zurückgreifen. Da die persönliche Anwesenheit für die Unterweisung ebenfalls entfällt, ist somit die vollständige elektronische Beantragung einer Signatur möglich. Ein Termin für die Gesetzesänderung ist aber derzeit noch nicht bekannt.

Der 13. August 2005 ist der Stichtag für das salopp "Elektroschrottgesetz" genannte Elektro- und Elektronikgerätegesetz. Neben Vorschriften, welche Materialien und Stoffe überhaupt und in welcher Menge für die Produktion elektrischer und elektronischer Geräte eingesetzt werden dürfen, schreibt das Gesetz insbesondere die Rücknahme sowie fachgerechte Entsorgung und Wiederverwertung von Altgeräten durch die Hersteller vor. Alle Hersteller müssen sich überdies schon vorab registrieren lassen und eine Garantie für die Finanzierung der Entsorgung nachweisen.

Die wesentlichen IT-relevanten Gesetze in 2005 hat das IT-Profimagazin iX unter www.heise.de/ix/artikel/2005/01/051/ zusammengefasst. (ur)