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Schuldrechtsreform belastet auch IT-Branche
Ab 2002: Längere Gewährleistungsfristen, erweiterte Haftung

Hannover, 20. Dezember 2001 - Was Endverbraucher freut, macht IT-Anbietern zu schaffen. Mit der Reform des Schuldrechts kommen auf IT-Unternehmen höhere Kosten und ausgeweitete Haftungsprobleme zu. Das berichtet das IT-Profimagazin iX in seiner aktuellen Ausgabe 1/2002 vom 20.12.2001.

Die Reform des Schuldrechts wird zwar wegen der Verlängerung der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auf zwei Jahre von den Verbraucherverbänden begrüßt, stellt sich aber für IT-Firmen erst einmal als Kostenfaktor dar. So müssen sämtliche Vertragsvorlagen und AGB zur Jahreswende überarbeitet werden. Die neuen Gewährleistungsfristen gelten nicht nur für typische Kaufverträge, wie etwa für Hardware, sondern auch für die Überlassung von Standardsoftware oder für eine individuell zusammengestellte Kombination von Komplettsystemen. Bei B-to-B-Geschäften kann die Garantiefrist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf ein Jahr verkürzt werden, bei Privatkunden hingegen nicht.

Auch die Erweiterung des Mängelbegriffs werden IT-Unternehmen deutlich zu spüren bekommen. Denn schon eine fehlerhafte Montageanleitung oder das Fehlen einer vom Hersteller in der Werbung zugesagten Eigenschaft kann zu Mängelansprüchen führen. Daneben kann der Kunde künftig nicht nur Ersatzlieferungen oder Preisminderungen fordern, sondern unter Umständen sogar Schadensersatz. Zudem wurde die Beweislast bei Geschäften mit Verbrauchern umgekehrt: Innerhalb der ersten sechs Monate muss der Verkäufer beweisen, dass die Ware bei Lieferung in Ordnung war.

Besondere Anforderungen bestehen nach den Veränderungen der letzten Zeit für den E-Commerce. Online-Anbieter müssen unter anderem Bestellungen grundsätzlich elektronisch bestätigen, umfassende Informationen über die eigene Firma bereitstellen und über gesetzliche und vertragliche Widerrufs- und Rückgaberechte aufklären. "Da ist bei vielen Online-Shops noch Nachbesserung nötig", schätzt iX-Chefredakteur Jürgen Seeger die Lage ein. (js)